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Sozialversicherungsstatus
Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung (SV-Status, SV-Clearing)
Jedes Jahr leisten tausende Gesellschafter, Geschäftsführer, Prokuristen, leitende Angestellte sowie familienangehörige Mitarbeiter unfreiwillig Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und/oder Krankenversicherung. Obwohl sie es nicht müssten ! Und – viel wichtiger – ohne im Leistungsfall begünstigt zu sein. Das gilt insbesondere für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. So wird wertvolles Kapital verschleudert. Das Geld hätte man besser anders und sinnvoller arbeiten lassen. Weshalb eigentlich ? Weil man „unwissend“ ist ? Das ist nicht weiter schlimm, aber wenn man monatlich und jahrelang hohe Geldbeträge investiert, sollte man sich „wissend“ machen (lassen): - Ist das alles noch richtig und sinnvoll ? - Muss man auch zukünftig weiterhin Beiträge zahlen ? - Hat man damit einen rechtswirksamen Leistungsanspruch erworben ? - Könnte man sich die gezahlten Beiträge rückerstatten lassen ? Solange diese Fragen nicht per rechtswirksamen Bescheid geklärt sind, zahlt man weiter und weiter und weiter … und hat am Ende völlig falsch gehandelt.
Wir empfehlen: Klären Sie ihre Vermutungen, Unsicherheiten und das ungute Gefühl, etwas falsch gemacht zu haben. Je früher, desto besser. Weil mit jedem Monat Geld in den Sand gesetzt werden könnte.
Welche Personen sollten ihren SV-Status professionell überprüfen lassen ? •
geschäftsführende Gesellschafter
•mitarbeitende Gesellschafter •Fremd-Geschäftsführer •Prokuristen
unabhängig (!) von der Höhe ihrer Kapitalbeteiligung am Unternehmen. Zudem können und sollten folgende Personengruppen (Festangestellte in Einzelunternehmen) ihren tatsächlichen Status überprüfen lassen: •Ehepartner
•geschiedene Ehepartner
•Lebensgefährten
•Kinder •Verwandte und Verschwägerte (Bruder, Schwester, Schwager/Schwägerin) •Eltern
Wichtig: Die Einkommensgrenzen für Familienangehörige sind nur relevant, wenn sie der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Ist ihr sozialversicherungsrechtlicher Status "frei", dann können sich Familienangehörige sehr wohl - unabhängig vom Einkommen - privat krankenversichern. Außerdem unterliegen sozialversicherungs -freie Familienangehörige auch nicht der gesetzlichen Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Pflegeversicherung.
Weshalb entstehen die Probleme ? Nach dem Arbeits- und Steuerrecht gelten geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Prokuristen und Familienangehörige als angestellt. Nach dem
Sozialversicherungsrecht gelten sie aber als selbstständig ! Der Fehler steckt also im System.
Welche Folgen kann ein ungeklärter SV-Status haben ? Die Betroffenen zahlen Abgaben, obwohl sie dazu nicht verpflichtet sind. Bei Arbeitslosigkeit oder der Insolvenz des Unternehmens müssen sie damit rechnen keine Sozialleistungen zu erhalten. Natürlich auch kein Insolvenzgeld. Die Beitragszahlung alleine ist noch lange keine Gewähr für den späteren Erhalt von Leistungen ! Hier hilft nicht „Glauben“ sondern „Wissen“. Und zwar bevor sich eine Absicherung als „löchrig“ oder als „böse Überraschung“ herausstellt. Allein im Handwerk könnten über 600 000 Frauen betroffen sein. Dieser System- fehler zieht sich durch alle Branchen, vom Architekturbüro bis zur Zahnarztpraxis. Überall sind Söhne, Töchter, Ehefrauen und Ehemänner oder andere Verwandte beschäftigt, die keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen müssten, von den Kassen aber dazu verpflichtet werden. Das ist nicht notwendig !
Was könnte z.B. für eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht – insbesondere bei Ehepartner - sprechen ?
•mitunterschriebene Darlehensverträge für das Unternehmen •mitunterschriebene Bürgschaftserklärungen für das Unternehmen •mitunterschriebene Leasingverträge für das Unternehmen •Handlungsvollmacht für das Unternehmen •Kontovollmacht für das Unternehmen •unübliche Gehaltshöhe, schwankendes konjunkturabhängiges Gehalt •Sondervergünstigungen •keine geregelte
Arbeitszeit Im Übrigen ist ein SV-Clearing immer dann sinnvoll,
•wenn sich die Verhältnisse in einer GmbH ändern, wenn z. B. oein Gesellschafter die GmbH verlässt, oeine Beteiligung aufgestockt wird, oein Geschäftsführer zum Prokuristen wird oder oein Gesellschafter sich Sonderrechte einräumen lässt. Ändern sich bestimmte Grundvoraussetzungen, tappen die Verantwortlichen oft unbemerkt in eine
Haftungsfalle. Hier hilft nur eine ständige Beobachtung der Rechts- und Beschäftigtensituation.
Das Ergebnis eines SV-Clearings kann sein: •Einstufung zur Sozialversicherungs
freiheit, dass bedeutet a.zukünftig keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung mehr b.evtl. Beitragserstattung der vergangenen Jahre Das gilt sowohl für den Arbeitnehmer- als auch für den Arbeitgeberanteil.
Welche Chancen tun sich auf ? •
Was könnten Sie mit der frei gewordenen monatlichen Liquidität anfangen ? •Wie wollen Sie diese Geldzahlungen zukünftig sinnvoll investieren ? •Als Geld- oder Sachwertanlage oder z.B. zur Kredittilgung ? Auch das kann wirtschaftlich sinnvoll sein. In vielen Fällen sogar existenzwichtig. Die Statusfeststellung bedeutet für Sie:
Rechtssicherheit ! D.h. im Rahmen eines Leistungsfalles (z.B. Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld, Erwerbsminderungsrente) ist vorab einwandfrei geklärt, ob Sie auch wirklich Geld bekommen. Die Thematik ist ziemlich komplex. Die Tücken liegen im Detail. Stellt man die persönliche Gesamtsituation unkorrekt oder unvollständig dar, dann ist der Erfolg gefährdet. Bei einem einmal ablehnten Antrag gibt es keine zweite Chance.
Es ist Spezialisten-Wissen gefragt: •
Wer kann professionell weiter helfen ? •
Und wieviel kostet das ? Wir glauben, externe Hilfe wäre bei diesem Spezialthema hilfreich, anstatt jetzt „mal eben den Status feststellen zu lassen“. Sie müssen wissen, was Sie wollen, bevor Sie unbemerkt in eine Haftungsfalle tappen. Und bei der Vorbereitung können wir Ihnen helfen.
Wie gehen wir vor ? Systematisch, zeitsparend, und ohne Kostenrisiko für den Beratenen. Lassen Sie sich informieren, wie das in der Praxis funktioniert.
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